Unser Mandant, die Unfallkasse Hessen (UKH), ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der UKH sind alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hessen gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert – außer Beamtinnen und Beamte. Ebenso stehen Kita- und Schulkinder, Studierende, ehrenamtlich Tätige, Haushaltshilfen und private Pflegepersonen unter dem Schutz der UKH. Sie betreut mehr als drei Millionen Versicherte. Wichtige Aufgaben der UKH sind u. a. die Verhütung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten und die Feststellung von Leistungen nach Versicherungsfällen. Die Spitze der UKH bildet eine Selbstverwaltung, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und der Versicherten besteht.
Im Rahmen einer Nachfolgeregelung sucht die UKH zum 01. Januar 2026 eine engagierte und umsetzungsstarke Führungspersönlichkeit, die als